Wir prüfen für Sie, ob auch Ihr Vermieter Ihre Wohnung renovieren muss - auf seine Kosten. Das ist immer dann der Fall, wenn der Mietvertrag unwirksame Klauseln enthält.
Typisch unwirksame Regelungen im Mietvertrag sind:
- Starre Renovierungsfristen
- Einschränkung in der Farbauswahl
- Verbot bei den Schönheitsreparaturen „eine andere Ausführungsart“ durchzuführen
- Kostenbeteiligung an der Endrenovierung nach einem fest vorgegebenen Quotenschlüssel
- Pflicht, die Renovierung einem Fachhandwerker übertragen zu müssen
- usw. … die Liste ist fast unendlich!
In diesen und vielen anderen Fällen muss Ihr Vermieter renovieren* , und das sogar im laufenden Mietverhältnis!
Nutzen Sie unsere Kompetenz !
* Im Regelfall sind die Schönheitsreparaturen fällig nach:
3 Jahren bei Küche und Bad, nach 5 Jahren bei Wohn-, Schlaf und Kinderzimmern.
Ja, ich möchte meine Wohnung durch meinen Vermieter renovieren lassen
» Mitglied werden