Vermieter muss renovieren e.V.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Wohnung renoviert wird.
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Ihre Rechte

bei unwirksamen Renovierungsklauseln

  • Sie können von Ihrem Vermieter die Renovierung verlangen, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig ist (Im Regelfall nach 3 Jahren bei Küche und Bad, nach 5 Jahren bei Wohn-, Schlaf und Kinderzimmern)
  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern,  auch nicht um das Ein- und Auspacken. Das ist Sache Ihres Vermieters!
  • Für die Dauer der Schönheitsreparaturen brauchen Sie keine volle Miete zu zahlen
  • Während der Renovierung können Sie u.U. auf Kosten des Vermieters in ein (einfaches) Hotel o.ä. ziehen (nur Übernachtungkostenerstattung)

Nutzen Sie unsere Kompetenz !

Ja, ich möchte meine Wohnung durch meinen Vermieter renovieren lassen                                                                                                                   » Mitglied werden

Kontakt

Vermieter muss
renovieren e.V.

Tel: 0800 - 744 10 00
Fax: 0221 - 837 07 04
E-Mail:info@vermieter-muss-renovieren.de