Ihre Rechte
bei unwirksamen Renovierungsklauseln
- Sie können von Ihrem Vermieter die Renovierung verlangen, wenn die Wohnung renovierungsbedürftig ist (Im Regelfall nach 3 Jahren bei Küche und Bad, nach 5 Jahren bei Wohn-, Schlaf und Kinderzimmern)
- Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, auch nicht um das Ein- und Auspacken. Das ist Sache Ihres Vermieters!
- Für die Dauer der Schönheitsreparaturen brauchen Sie keine volle Miete zu zahlen
- Während der Renovierung können Sie u.U. auf Kosten des Vermieters in ein (einfaches) Hotel o.ä. ziehen (nur Übernachtungkostenerstattung)
Nutzen Sie unsere Kompetenz !
Ja, ich möchte meine Wohnung durch meinen Vermieter renovieren lassen » Mitglied werden