Wohnungsrenovierung durch den Vermieter !?
Dass der Mieter seine Wohnung selbst und auf eigene Kosten renovieren muss, gehört zu den größten “Rechtsirrtümern” dieser Zeit, denn: nach § 535 BGB hat der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und “sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten”.
Das bezieht sich besonders auf die Schönheitsreparaturen, auch wenn in vielen Mietverträgen etwas anderes steht. Das hat der Bundesgerichtshof in unzähligen Urteilen entscheiden.
Wir helfen Ihnen, dass Ihr Vermieter Ihre Wohnung renoviert, und zwar auf seine Kosten.
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§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.